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   FG Saarland, 14.12.2001 - 1 K 130/00   

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https://dejure.org/2001,14153
FG Saarland, 14.12.2001 - 1 K 130/00 (https://dejure.org/2001,14153)
FG Saarland, Entscheidung vom 14.12.2001 - 1 K 130/00 (https://dejure.org/2001,14153)
FG Saarland, Entscheidung vom 14. Dezember 2001 - 1 K 130/00 (https://dejure.org/2001,14153)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Finanzgerichtsbarkeit Saarland

    Auslegung von Prozesserklärungen eines Bevollmächtigten (§§ 133 BGB; 367 Abs. 2 Satz 2, 91 Abs. 1, 126 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2, 127 AO)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verböserungshinweis oder vorausgehende Anhörung bei Rücknahme eines Einspruchs; Anfechtung eines Steuerbescheids; Erlass mehrerer Steuerbescheide bei der Ehegattenveranlagung; Auslegung eines finanzgerichtlichen Klagantrags; Kapitalertragsteuer; Zulässige Verböserung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung von Prozesserklärungen eines Bevollmächtigten; kein Verböserungshinweis und keine notwendige Anhörung bei allgemeiner Korrekturmöglichkeit; Einkommensteuer 1990

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Auslegung von Prozesserklärungen eines Bevollmächtigten - Kein Verböserungshinweis und keine notwendige Anhörung bei allgemeiner Korrekturmöglichkeit - Einkommensteuer 1990

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 10.11.1989 - VI R 124/88

    Unterbliebener Verböserungshinweis bei Vorbehaltsfestsetzung unschädlich

    Auszug aus FG Saarland, 14.12.2001 - 1 K 130/00
    Der Senat braucht dazu jedoch nicht abschließend Stellung zu nehmen, weil es anerkannte Steuerrechtsprechung ist, dass es eines Verböserungshinweises nach § 367 Abs. 2 Satz 2 AO dann nicht bedarf, wenn eine Steuerfestsetzung selbst nach Rücknahme eines Einspruchs nach den allgemeinen Korrekturvorschriften der §§ 172 ff. AO zum Nachteil des Steuerpflichtigen zu ändern wäre (grundlegend dazu BFH-Urteil vom 10. November 1989 VI R 124/88, BStBl II 1990, 414).
  • BFH, 20.09.1996 - VI R 43/93

    Anforderungen an die Einordnung und Würdigung einer Klageart

    Auszug aus FG Saarland, 14.12.2001 - 1 K 130/00
    Auch eine von einem steuerlichen Bevollmächtigten abgegebene Prozesserklärung ist nach der sich aus der Rechtsordnung ergebenden vernünftigen Interessenlage auszulegen (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20. September 1996 VI R 43/93, BFH/NV 1997, 249).
  • BFH, 25.11.1988 - III R 264/83

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Gemeinsame Veranlagung von Eheleuten zur

    Auszug aus FG Saarland, 14.12.2001 - 1 K 130/00
    Denn nach der Rechtsprechung des BFH wäre dies nur erforderlich gewesen, wenn mit der vom Kläger begehrten niedrigeren Einkommensteuerfestsetzung für 1990 gleichzeitig eine einkommensteuerliche Entscheidung zum Nachteil seiner geschiedenen Ehefrau verbunden gewesen wäre (vgl. BFH-Urteil vom      25. November 1988 III R 264/83, BFH/NV 1989, 690 m.w.N.).
  • BFH, 12.05.1992 - VIII R 33/88

    Erforderlichkeit der Beiladung des Dritten bei gemeinsamer Interessenlage im Fall

    Auszug aus FG Saarland, 14.12.2001 - 1 K 130/00
    a)   Auch wenn im Rahmen der Zusammenveranlagung von Ehegatten die von ihnen erzielten Einkünfte zwecks Festsetzung einer einheitlichen gesamtschuldnerischen Einkommensteuer zusammen- und ihnen gemeinsam zugerechnet werden (§§ 26, 26b Einkommensteuergesetz - EStG -, 44 Abs. 1 AO), handelt es sich, gleichgültig ob ein zusammengefasster Einkommensteuerbescheid (§ 157 Abs. 3 Satz 1, Abs. 5 AO) oder getrennt zusammenveranlagende Einkommensteuerbescheide ergehen, nach ständiger Rechtsprechung des BFH um zwei selbständige Steuerverwaltungsakte, deren einheitliche Steuerfestsetzung zwar von jedem Ehegatten ohne Mitwirkung des anderen selbständig angefochten werden kann, die aber dennoch ein unterschiedliches inhaltliches und/oder verfahrensrechtliches Schicksal haben können (vgl. statt vieler z.B. BFH-Urteil vom 12. Mai 1992 VIII R 33/88, BFH/NV 1992, 793; Schmidt/Seeger, EStG, 20. Aufl. 2001, § 26 b Rz 25).
  • FG Hamburg, 28.10.2003 - III 219/02

    Finanzgerichtsordnung: Unzulässigkeit der Klage nach Erledigung des

    a AO zulässigen Änderung nicht an (vgl. FG Saarland vom 14. Dezember 2001 1 K 130/00, Juris; FG Hamburg vom 6. September 1988 II 121/84, EFG 1989, 201).
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